Sprengstoffereignisse
Schadensauswirkungen bei Detonationsereignissen
Herkömmliche Bauwerke schützen vor Feuchtigkeit, Schall und Klimaschwankungen - nicht aber vor den Folgen von Sprengstoffanschlägen. Wie Dr. Christoph Mayrhofer, Abteilungsleiter Sicherheitstechnologie und Baulicher Leiter am Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut (EMI) erläutert, stürzen Gebäude ein, wenn diese nicht gegen solche Szenarien ausgelegt sind. Gebäudeteile werden dann "sozusagen zur Waffe und lassen die Anzahl der Toten und Verletzten drastisch ansteigen". Zersplitternde Fensterscheiben können auch in relativ detonationsfernen Bereichen noch zu Todesfällen und schwersten Verletzungen führen.
Geringe Widerstandsfähigkeit von Beton
Beton, der auf den ersten Blick als stabilster Baustoff erscheint, weist einen nur "geringen Widerstand gegen Zugkräfte" auf, heißt es in einer Analyse des EMI. Da es sich um einen porösen Stoff handelt, bricht beim Druckstoß "seine innere Struktur". Nahezu alle Hochhäuser stehen auf Betonsäulen. Nicht zuletzt deshalb sind solche Bauten als Anschlagsziel so beliebt. Was passiert, wenn Stahlbetonstützen detonativ belastet werden, haben EMI-Forscher bei einem Versuch miterleben können. "Der spröde Beton wird einfach rausgeblasen, allein die Stahlstäbe bleiben stehen, können jedoch keiner weiteren Belastung standhalten, heißt es in einer Veröffentlichung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Katastrophale Effekte bei Ziegelwänden
Auch Mauerwerksbauten haben Detonationsereignissen kaum etwas entgegenzusetzen. "Bei einer Druckstoßbelastung durch Sprengstoff ergibt sich für das Mauerwerk aufgrund der geringen Biegezugfestigkeit ein kritischer Lastfall", konstatiert Prof. Dr. Markus Romani in seiner Dissertation, die er als Mitarbeiter des EMI verfasste. Der Hintergrund: Mauerwerk ist noch weitaus spröder als Beton. "Detonationen haben bei Ziegelwänden deshalb noch katastrophalere Effekte", bilanziert das Ernst-Mach-Institut.
Glasfächen als signifikanter Gefahrenpunkt
Noch folgenreicher ist die Auswirkung auf Glasfassaden. Diese architektonisch reizvollen konstruktiven Elemente stammen überwiegend aus jenen Zeiten, als Sprengstoffanschläge kein Thema waren. Deshalb sind Glasfassaden zum größten Teil auf die sog. Windlasten ausgelegt, nicht aber auf Druckwellen, die ein Vielfaches über dem Maximalwerten von "normalen" meteorologischen Ereignissen liegen. Glasflächen in Fassaden sind deshalb ein signifikanter Gefahrenpunkt. Erschreckend ist die die geringe "Stressresistenz" von Glas:
- Herkömmliche Fensterscheiben, die bereits unter Spannung stehen, können bei einem stoßartig auftretenden Überdruck von zwei bis drei Millibar (mbar) zerbrechen.
- Bei 30 mbar bersten 10 % der Fensterscheiben.
- Ein Überdruck von 60 Millibar (mbar) führt mit höchster Sicherheit zur totalen Zerstörung der gläsernen Elemente.
Splitterwirkungen in dicht besiedelten Gebieten
Glasflächen sind der schwächste Teil der Gebäudefassaden. Und gleichzeitig der gefährlichste. Mehrere Untersuchungen kamen unabhängig voneinander zum Ergebnis, dass 80 bis 90% aller Verletzungen in dicht besiedelten Gebieten Splitterwirkungen, vor allem durch zerberstendes Glas, zuzuschreiben sind. Beim Anschlag des rechtsextremistischen Täters Breivik am 22. Juli 2011 in Oslo wurden im Umkreis von 1,5 Kilometern die Fensterscheiben zerstört. Im gesamten Regierungsviertel Oslos gab es praktisch keine intakte Glasfläche mehr.
Unzureichender Schutz durch Panzerglas
Selbst Panzerglas bietet keinen ausreichenden Schutz. Bei einem Autobombenanschlag in Kabul wurden im Januar 2009 laut Spiegel online an der zur Straße liegenden Gebäudeseite der Deutschen Botschaft "die tonnenschweren Panzerglasscheiben, solide einbetoniert, innerhalb von Sekundenbruchteilen samt Rahmen nach innen" gedrückt. "Im Zimmer des Botschafters liegt noch die Panzerscheibe auf dem Schreibtisch, sie hat die Computerschirme zerquetscht. Überall in den Büros liegen Splitter und Staub, arbeiten kann hier niemand".
Sprengstoffverdächtige Gegenstände
Grundsätzlich ist jeder Verdacht auf eine unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) ernst zu nehmen. Sofern von einem derartigen Gegenstand auszugehen ist, muss auch immer die Polizei von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und hinzugezogen werden. Das Erlernen der richtigen Handlungsabfolgen, Arbeitszyklen ist in der AGSM-Akademie für ganzheitliche Sicherheit und Sicherheitsmanagement GmbH, Berlin, ein unbedingtes MUSS, um auf die Sicherheitsrisiken infolge zunehmender Globalisierung, auch der Kriminalität und des Terrorismus, vorbereitet zu sein. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass ein derartiger Verdacht umfangreiche Maßnahmen auslöst und erheblich in den Veranstaltungsablauf eingreift. Bereits im Vorfeld von besonders gefährdeten Veranstaltungen können jedoch Präventivmaßnahmen getroffen werden.
Risikobewertung
In der Planungsphase einer Veranstaltung kann aufgrund einer Vielzahl von Informationen eine Risikobewertung vorgenommen werden, die die Wahrscheinlichkeit eines Sprengstoffanschlags prognostiziert. In erster Linie werden die Teilnehmer und Akteure, das Thema, die Veranstaltungsstätte (Symbolcharakter, sicherheitsrelevante Einrichtung) sowie die politische und wirtschaftliche Situation zu analysieren sein. Bei bestimmten Personen und Objekten kann eine grundsätzliche politische Motivation zu einem Sprengstoffanschlag nicht auszuschließen sein. In diesen Fällen trifft in der Regel die jeweils zuständige Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen und übernimmt die Federführung zur Abwehr einer derartigen Gefahr. Was jedoch eine weiterführende Zusammenarbeit und Organisation des Zusammenwirkens der handelnden Kräfte nicht ausschließt.
Handlungsablauf
Sofern ein Sprengstoffanschlag nicht auszuschließen ist, sind entsprechende Vorkehrungen von Polizei und Sicherheitsdiensten zu treffen. Dies sind in der Regel:
- Absperren des Veranstaltungsraumes;
- Durchsuchen des Veranstaltungsraumes und der Bühne mit einen Sprengstoffsuchhund (SSH). In der Regel erfolgt dies durch die Polizei. Während dessen darf der Veranstaltungsraum, um die Suche des Hundes nicht zu beeinträchtigen, auf keinen Fall von Dritten betreten werden.
- Darüber hinaus ggf. Absuche im äußeren und inneren Bereich durch Personal. Dies betrifft insbesondere das Areal, welches aufgrund der Größe der Veranstaltungsstätte nicht mit einem Sprengstoffsuchhund abgesucht werden kann.
- Freihalten des Veranstaltungsraumes von Dritten, um ein nachträgliches Einbringen von Gegenständen dieser Art zu verhindern;
- Kontrolle der Besucher und ihrer mitgeführten Gegenstände bei der Einlasssituation auf sprengstoffverdächtige Gegenstände. Ergänzend sollte eine Röntgenkontrolle erfolgen. Die überprüften Gegenstände, Taschen und Behältnisse sind zu kennzeichnen.
- In die Kontrolle der Veranstaltung sind auch Akteure, Anlieferer, Caterer (Speise- und Getränkelieferanten) sowie Medienvertreter einzubeziehen.
Absuche des äußeren Bereichs
Zu überprüfen sind:
- Geparkte Fahrzeuge unmittelbar vor der Veranstaltungsstätte,
- Abfallbehälter,
- Versorgungsschächte, Kellerschächte, Kanalschächte,
- angrenzende Gebäudeteile,
- Blumenschmuck,
- Briefkästen,
- Arbeiten auf öffentlichem Straßenland (wie z. B. Bauarbeiten, aufgestellte Zelte).
Um ein nachträgliches Ablegen von USBV zu verhindern, sollten diese zuvor genannten Gegenstände wenn möglich im Vorfeld beseitigt oder versiegelt werden.
Absuche des inneren Bereichs
Es sind sowohl Räume als auch Gegenstände zu überprüfen wie z.B.:
- Foyer,
- Öffentlich zugängliche Räume (z.B. Saal, Toilettenräume) sowie Nebenräume (z.B. Kellerräume, Versorgungseinrichtungen),
- Luftschächte,
- Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöscher.
Die AGSM-Akademie für ganzheitliche Sicherheit und Sicherheitsmanagement GmbH, Berlin, bindet diese Sicherheitsschwerpunkte in alle relevanten Module der Weiterbildungen mit ein. Nur durch zielgerichtet Unterrichtung, Einweisung und Training, auch unter realitätsnahen Bedingungen können Sie auf derartige Ereignisse vorbereitet werden.
Die o.g. Hinweise und Lösungsansätze gehören zur Standardausbildung bei allen Personenschutz-Weiterbildungen (Level I bis Level VI), Umschulungen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Servicekraft für Schutz und Sicherheit sowie allen anderen Teilqualifizierungen und Aufstiegsqualifizierung und Spezialkursen.
Gern beraten wir Sie zu den einzelnen Inhalten. Fordern Sie dazu noch heute Ihr kostenloses Informationsmaterial an oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch!