Lassen Sie Ihre Umschulung oder Weiterbildung bei der AGSM mit einem Bildungsgutschein (BGS) der Jobcenter oder Agenturen für Arbeit finanzieren. Neben den Lehrgangskosten können mit einem BGS auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Der Anspruch auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt bleibt dabei bestehen.
Der Bildungsgutschein wird Ihnen von Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt und bescheinigt die Kostenübernahme für Ihre Weiterbildung.
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, sich vor der Beantragung vorzubereiten, denn die Arbeitsberater benötigen stichhaltige Argumente, anhand derer sie eine Förderung gewähren können.
Typische Gründe für einen möglichen Anspruch: