Ausbildung zum situationsgerechten und fallbezogenen Sicherheitshandeln

"Fallbezogenes Sicherheitshandeln in der privaten Sicherheitswirtschaft" hat in der Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsmitarbeitern sowie deren Vorbereitung auf Prüfungen eine besondere Bedeutung. Taktische und situationsangepasste Vorgehensweisen werden mit konkreten Praxisbeispielen vermittelt. Alle Berufs- und Tätigkeitsbereiche der privaten und gewerblichen Sicherheitswirtschaft, unabhängig vom Sicherheitsauftrag, d.h. vom Pfortendienst über die Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs bis hin zu den Kontrolltätigkeiten müssen fallbezogen betrachtet werden. Nur so kann geltendes Recht in der Praxis angewendet und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung rechtssicher praktiziert werden.

Dabei wird die Sicherheitstechnik nicht in den Mittelpunkt gestellt sondern als geeignetes Hilfsmittel für personelle Sicherheitsmaßnahmen gesehen. Modernste Technik kann nicht die Verdachtsschöpfung aus einer Befragung, z.B. bei der Zutrittskontrolle ersetzen.

Anforderungen an Sicherheitsfachkräfte

Erwartet wird vom qualifizierten Sicherheitspersonal neben dem Beobachten und Beurteilen von Sachverhalten ein professionelles, also ein lageangepasstes richtiges, umsichtiges und schnelles Handeln auch in Form des rechtmäßigen und kundenorientierten Tätigwerdens, Durchgreifens im Sinne des Auftrags, in der Auswahl der richtigen Entscheidung und der Eigensicherung. Die berechtigten Forderungen der Auftraggeber an das Sicherheitspersonal sind nach einem interdisziplinären und empirischen taktischen Vorgehen in der Auftragsausführung zu leisten, insbesondere wenn sich Maßnahmen direkt gegen Personen richten.

Ausbildung

Die Ausbildung und Weiterbildung erschließt konkrete Beispiele aus der Praxis von Sicherheitskräften oder Interessierten ohne bisherigen Fachbezug sowie deren Vorbereitung auf handlungsorientierte Prüfungen im privaten Sicherheitsgewerbe. Vordergründig sind tangierende Rechtsbereiche, das Grundgesetz und die maßgeblichen Gesetze für die Sicherheitsmitarbeiter(u.a. die Jedermann-Rechte) sowie weitere Vorschriften, u.a. Dienstanweisungen, Arbeits- und Betriebsanweisungen. Die Themenauswahl umfasst:

  • Allgemeine Grundsätze,
  • taktische Maßnahmen,
  • Schutz- und Sicherheitsaufgaben,
  • Verhalten in bestimmten Situationen,
  • besondere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen,
  • Notfallmanagement,
  • rechtliche Grundlagen und Eigensicherung.

Fälle aus der Praxis

Die Vielzahl der Fälle aus der Praxis werden im Kern mit allgemeinen Hinweisen, tangierten Rechtsgebiete / Vorschriften / Regelungen und den eigenen taktische Vorgehensmöglichkeiten der Sicherheitsmitarbeiter wirklichkeitsnah und einprägsam beschrieben.

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im privaten Sicherheitsgewerbe müssen in ihrem Bemühen zur Steigerung der persönlichen und methodischen Kompetenz und damit zur Erhöhung der qualitativen Sicherheit in der Wirtschaft angehalten werden.
  • Das Sicherheitspersonal muss unterstützt werden, ein lageangepasstes, richtiges, professionelles, umsichtiges und schnelles Handeln auszulösen, das Kundenorientierung sowohl in der Auswahl der Entscheidungen als auch im Sinne der Eigensicherung berücksichtigt

Für die AGSM-Akademie für ganzheitliche Sicherheit und Sicherheitsmanagement GmbH, Berlin, ist die Fallbezogenheit im Rahmen aller Weiterbildungen die Grundlage der Ausbildung, das Prinzip, nach dem erforderliche Basiswissen und erweitertes Wissen vermittelt wird.

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