Fachkraft für Schutz und Sicherheit - Nachqualifizierung für den Berufsabschluss
Fachmodul I: Grundlagenwissen mit und ohne IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO modular.
Die Nachqualifizierung führt zu einem anerkannten Berufsabschluss, die in einem verkürzten Zeitraum realisiert wird. Voraussetzung ist, das alle relevanten Themen und Module gemäß Rahmenplan absolviert werden. Die verwertbaren Arbeits- und Berufserfahrungen können anerkannt werden.
Zielgruppe
Das Ziel dieses Moduls ist die Vermittlung notwendiger Grundkenntnisse als Basisqualifikation gem. § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO für den Beginn bzw. Fortführung einer Tätigkeit im Objekt- und Veranstaltungsschutz, im Geld- und Werttransport, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in weiteren speziellen, in der Gewerbeordnung aufgeführten Tätigkeiten im privaten Sicherheitsgewerbe. Die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO ist eine gewerberechtliche Voraussetzung für eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe und Basis für weitere Fortbildungen in qualifizierte Tätigkeiten sowie die Entwicklung ins mittlere Management, in Verbindung mit weiteren Modulen dieser Nachqualifizierung.
IHK-Sachkundeprüfung
Die IHK-Sachkundeprüfung ist gemäß § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 Gewerbeordnung zwingend erforderlich:
- bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- beim Einsatz zum Schutz vor Ladendieben
- bei Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Aufbau der Nachqualifizierung
Die Nachqualifizierung geht über ca. 6 Monate (erfahrungsgemäß notwendige Mindestmodulanzahl) bis zu 12 Monaten bei intensiver Absolvierung aller Module hintereinander. Die AGSM-Akademie für ganzheitliche Sicherheit und Sicherheitsmanagement GmbH hat in diese Berufsausbildung die notwendige Anzahl einsatzspezifischer Module mit entsprechenden Abschlüssen und Zertifikaten integriert. Die Notwendigkeit der Absolvierung der einzelnen Module wird individuell geprüft. Im Rahmen eines Personalgesprächs mit Unterlagenprüfung erfolgt eine Prüfung der Voraussetzungen für diesen verkürzten Weg zum Berufsabschluss und die Festlegung, welche Module absolviert werden müssen.
Dieser Berufsabschluss wird in der Erstausbildung über einen Zeitraum von 3 Jahren erworben.
- In Vollzeit werden komplette Kurse in kleineren effizient arbeitenden Gruppen angeboten.
- In Teilzeit werden die Module je nach individuellen Möglichkeiten absolviert. Der zu absolvierende Zeitrahmen wir individuell gemäß vorheriger Prüfung Ihrer Voraussetzungen und Ihrer zeitlichen Ressourcen festgelegt und kann berufsbegleitend auch über 24 Monate erfolgen.
Der Einstieg ist individuell möglich. Sprechen Sie mit uns und planen Ihre berufliche Zukunft.
Die AGSM – Akademie für ganzheitliche Sicherheit und Sicherheitsmanagement GmbH integriert in die Gesamtausbildung eine Vielzahl von weiteren sinnfälligen marktrelevanten Dienstkunde- und Fachkundemodulen und optionalen einsatzspezifischen Ausbildungen mit entsprechenden Abschlüssen und Zertifikaten.
Für die Personenschutzausbildung sowie weiteren Zusatzqualifikationen wie Rettungssanitäter oder/und die AEVO-Ausbildereignungsprüfung gibt es eine gesonderte Ausbildungsabfolge, die sich nur in Zusammenarbeit mit entsprechenden Firmen realisieren lässt.
Sprechen Sie mit uns und planen Ihre berufliche Zukunft.
Inhalte
1. Fachmodule der Berufsausbildung gem. Rahmenplan
LF 1: Den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren
LF 2: Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren
LF 3: Bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken
LF 4: Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen
LF 5: Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten
LF 6: Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren
LF 7: Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden
LF 8: Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen
LF 9: Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren
LF 10: Geschäftsprozesse in der Sicherheitsbranche erfolgsorientiert steuern
LF 11: Sicherheitsdienstleistungen anbieten
LF 12: Sicherheitsrisiken im Kundenauftrag analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr planen, durchführen und bewerten
u.a. sind weitere einsatzspezifische Zusatzmodule integriert wie zum Beispiel:
- Fachmodul Kontrolldienst im ÖPNV
- Fachmodul Einzelhandelsdetektiv
- Sanitätsausbildung
- Fachmodul Geld- und Werttransport
- Diensthundeführer gem. DGUV 23
- IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO
- Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
- Zwei Betriebspraktika je 3 Monate
Modulare Aufteilung:
- Grundlagenwissen für Sicherheitsmitarbeiter, bei Bedarf mit integrierter IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO;
- Grundlagen der Gefahrenabwehr – Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Einsatz der Sicherheitstechnik mit Projektarbeit, ggf. Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG; (ca. 7 Wo. intensiv)
- Planung und betriebliche Organisation von Geschäftsprozessen und Sicherheitsdienstleistungen, Kundenarbeit und EDV-Fachwissen Planungsprogramme (ca. 6 Wo. intensiv)
- Psychologische Grundlagen für situationsgerechtes Verhalten und Grundlagen Fach-Englisch (ca. 6 Wo. intensiv)
- Recht in der Sicherheitswirtschaft (ca. 12 Wo. intensiv)
- Modulübergreifende Prüfungsvorbereitung für alle Prüfungskomplexe (ca. 16 Wo. intensiv)
- Betriebspraktikum bei nicht ausreichender Berufspraxis gem. Prüfungsordnung (optional und kostenneutral, alternativ auch mit Praktikumsbetreuung je nach Bildungsplanung)
- Externe Berufsabschussprüfung als IHK-Prüfung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“
Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse
- bildungszielrelevante mehrjährige Arbeits- und Berufserfahrung oder
- berufliche Vorerfahrungen im Sicherheitsgewerbe oder
- ohne Berufsabschluss andere anerkannte Voraussetzungen mit Nachweis beruflicher Handlungsfähigkeit oder
- mehrjährige Bundeswehrdienstzeit mit relevanten Einsatzgebieten
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Eignung gemäß Waffengesetz
- Mindestalter: 21 Jahre
- Schichtfähigkeit und -bereitschaft
- körperliche Eignung
Abschluss / Zertifikat
- IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO
- Brandschutzhelfer nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR 2.2
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs/Ersthelfer
- Teilnahmebescheinigung der AGSM
Unterrichtszeiten
Montag - Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch - Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kosten
- Förderfähig – sprechen Sie mit uns.
- Kosten auf Anfrage
- Die Kosten werden individuell nach Anzahl und Umfang der zu absolvierenden Module bestimmt