Die Umschulung ist eine verkürzte Berufsausbildung und schließt mit einem anerkannten Berufsabschluss ab. Voraussetzung hierfür ist ein bereits vorhandener Abschluss oder Gründe, die eine Erstausbildung unmöglich machen.
Die Kammerprüfung ist eine externe Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen wird. Das Prüfungszeugnis ist somit ein öffentlich anerkannter Leistungsnachweis.
Ausgebildete Fachkräfte für Schutz und Sicherheit verfügen über alle Kompetenzen, die zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung notwendig sind und können die Team- oder Einsatzleitung sowohl in privaten als auch öffentlichen Bereichen übernehmen. Sie planen und koordinieren Sicherheitseinsätze in allen Einzelprozessen und bewerten bzw. dokumentieren im Nachgang den Verlauf. Mit der Spezialisierung im Personen- und Begleitschutz sind Sie ganzheitlich für die Sicherheit "schutzbefohlener" Personen (VIP) verantwortlich.
Die Inhalte der Ausbildung richten sich nach dem Rahmenlehrplan sowie die Verordnung der Berufsausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Die Ausbildungsinhalte werden in Lernfeldern bearbeitet und enthalten folgende Themenschwerpunkte:
sowie
Sie absolvieren 2 Praktika bei Sicherheitsbetrieben Ihrer Wahl.
Mit einem Bildungsgutschein fördert das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit u.a. Personen, die arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Die Deutsche Rentenversicherung vergibt verschiedene Förderleistungen für Personen, die gesundheitlich eingeschränkt waren oder sind und nicht im alten Beruf arbeiten können.
Eine geförderte Weiterbildung trotz Beschäftigung ist unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Qualifizierungschancengesetz möglich. Hier beantragt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit die Förderleistung und stellt den Arbeitnehmer für den Theorieunterricht frei.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr fördert ausscheidende Soldaten (SaZ) beim Übergang in einen Zivilberuf. Üblicherweise werden die kompletten Lehrgangsgebühren übernommen.
Das monatliche Weiterbildungsgeld (150 EUR) bzw. den Bürgergeld-Bonus (75 EUR) gibt es ab 01.07.2023 für Personen, die Bürgergeld beziehen und eine Umschulung oder Weiterbildung absolvieren.
Das Beste zum Schluss gibt es mit der Weiterbildungsprämie. Diese erhalten Umzuschulende für die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und wird vom zuständigen Jobcenter/Agentur für Arbeit gutgeschrieben.
Die AGSM vermittelt Absolventen bei Bedarf an Arbeitgeber innerhalb des Kooperationsnetzwerks.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch erfahren Sie alles über Ihr gewünschtes Ausbildungsziel, wir besprechen die Rahmenbedingungen und beantworten all Ihre Fragen. Selbstverständlich erhalten Sie von uns schriftliches Informationsmaterial zum Kurs (ggf. Materialbedarf, Schulinfos) sowie alle für eine Kostenförderung notwendigen Unterlagen.
Während Ihres Lehrgangs steht Ihnen immer ein Ansprechpartner zur Seite - bis zu dem Tag, an dem Sie Ihr Zertifikat in den Händen halten.