Wenn es kein Zurück in den alten Beruf gibt, weil Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen schon zu lange raus sind oder Sie die Tätigkeit nicht mehr ausführen können, dann springt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ein. Dies eröffnet Ihnen ganz neue Chancen.
Um die (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben zu gewährleisten, ist Ihr Rentenversicherungsträger verpflichtet, Ihren Anspruch auf Rehabiliationsleistungen zu prüfen. Diese Leistungen umfassen verschiedene Unterstützungshilfen, wie die Finanzierung Ihrer Umschulung oder Weiterbildung.
Wesentliches Kriterium für die Aussicht auf einen positiven Bescheid ist hierbei die Frage, ob Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen gefährdet oder gemindert wurde und im Zuge einer beruflichen Rehabilitation wiederhergestellt werden kann (Erhalt des Arbeitsplatzes).