Aufstiegs-BAfoeG Meister
Fast geschenkt ist nicht gelogen

50% sofort und nochmal 25% bei Prüfungserfolg

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Als Aufstiegs­fortbildung, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufs­bildungs­esetz vorbe­reitet, können Sie die Fort­bildung zum Meister für Schutz und Sicher­heit mit dem AFBG finan­zieren und sich damit bis zu 75% der Lehr­gangs­kosten zurück holen.

Was muss ich über das Aufstiegs-BAfög wissen?

Die Förderung mit AFBG umfasst zunächst 50% Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

Darüber hinaus können Sie ein zinsgünstiges KfW-Darlehen über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag aufnehmen. Bestehen Sie Ihre Prüfung erfolgreich, muss dieser Zuschuss nur zu 50% zurückbezahlt werden (was 25% der Gesamtsumme entspricht).

Der Förderbetrag bezieht sich hierbei auf die Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren sowie ggf. zu beschaffende Arbeitsmaterialien für ein Meisterprüfungs-Projekt. Hinzu kann ein Anspruch zum Lebensunterhalt geltend gemacht werden, der jedoch gesondert zu beantragen ist.

Neben den Voraussetzungen, die seitens des Bildungsanbieters erfüllt sein müssen, gelten für Sie die jeweiligen Zugangsbedingungen für die Prüfungszulassung.

Wie erhalte ich die AFBG-Förderung ?

Wir besprechen zunächst alle Details zu Ihrer Aufstiegsfortbildung sowie die Förderkriterien. Im Nachgang erhalten Sie von uns alle Kursunterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen.

Das Aufstiegs-BAföG beantragen Sie online. Die dafür notwendigen Formulare können Sie ebenfalls online abrufen und bearbeiten. Wichtig: Die Beantragung erfolgt nach Abschluss des Schulungsvertrages, der eingereicht werden muss.

Sobald Sie bzw. wir alle Förder­unterlagen vom Kosten­träger erhalten haben, füllen wir diese im Rahmen des Schulungs­vertrages für Sie aus.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

  1. Berufsförderungsdienst Bundeswehr
    Zivilberuf erlernen - Der BFD fördert Ihre Umschulung oder Weiterbildung nach Ausscheiden aus der aktiven Dienstzeit.
  2. Qualifizierungschancengesetz
    Das Qualifizierungs­chancengesetz gibt auch Beschäftigten die Chance, sich weiterzubilden.
  3. Förderung Bildungsgutschein
    Unsere Umschulungen und Weiterbildungen sind AZAV zertifiziert und werden durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit gefördert.
  4. Förderung Bildungsurlaub
    Erfahren Sie, wer Anspruch auf Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) hat und wie sie zu bekommen ist.
  5. bis zu 2.500 EUR Prämie sichern
    Sichern Sie sich 1500 € Weiterbildungsprämie für Ihre bestandene Umschulungsprüfung.
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