Als Aufstiegsfortbildung, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsesetz vorbereitet, können Sie die Fortbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit mit dem AFBG finanzieren und sich damit bis zu 75% der Lehrgangskosten zurück holen.
Die Förderung mit AFBG umfasst zunächst 50% Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
Darüber hinaus können Sie ein zinsgünstiges KfW-Darlehen über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag aufnehmen. Bestehen Sie Ihre Prüfung erfolgreich, muss dieser Zuschuss nur zu 50% zurückbezahlt werden (was 25% der Gesamtsumme entspricht).
Der Förderbetrag bezieht sich hierbei auf die Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren sowie ggf. zu beschaffende Arbeitsmaterialien für ein Meisterprüfungs-Projekt. Hinzu kann ein Anspruch zum Lebensunterhalt geltend gemacht werden, der jedoch gesondert zu beantragen ist.
Neben den Voraussetzungen, die seitens des Bildungsanbieters erfüllt sein müssen, gelten für Sie die jeweiligen Zugangsbedingungen für die Prüfungszulassung.