Die Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) dient vor allem der beruflichen Arbeitnehmerweiterbildung. Zur Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungen, haben Beschäftigte einen Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit.
Was muss ich über die Bildungszeit wissen?
Pro Jahr haben Vollzeitbeschäftigte einen Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit, für die sie freigestellt werden können. Es gibt auch die Möglichkeit, die Bildungszeit des aktuellen Jahres mit der des Folgejahres zusammenzufassen. So können bis zu 10 Tage in einem Jahr in Anspruch genommen werden.
Beschäftigte bis 25 Jahre, können kalenderjährlich bis zu 10 Tage Bildungszeit geltend machen.
Beachten Sie: Bei Teilzeitbeschäftigungen reduziert sich der Anspruch. Bei einer 4-Tage-Woche zum Beispiel, erhalten Sie 4 Tage Bildungszeit.
Wir besprechen zunächst alle Details zu Ihrer Aufstiegsfortbildung sowie die Förderkriterien. Im Nachgang erhalten Sie von uns alle Kursunterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen.
Sie stellen den Antrag beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungszeit, damit Ihr Gehalt weiterhin voll ausbezahlt werden kann.
Wir als Bildungsanbieter beantragen die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen im Vorfeld bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und Sie können direkt loslegen.
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