Nehmen Sie sich einfach mal frei bei vollem Gehalt und bilden Sie sich weiter.
Die Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) dient vor allem der beruflichen Arbeitnehmerweiterbildung. Zur Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungen, haben Beschäftigte einen Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit.