Qualifizierungschancengesetz
Abschluss sichern mit Arbeitgeberförderung

Ihr Arbeitgeber bildet Sie aus und spart Geld.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz bietet Beschäftigten die Möglichkeit, Förder­leistungen zur beruflichen Weiter­bildung zu erhalten. Ziel ist die Absicherung eines qualifizierten Arbeitsplatzes mit der Erweiterung bestehender Fachkompetenzen.

In Kofinanzierung bietet die staatliche Förderung Arbeit­gebern ein lohnendes Weiter­bildungs- und Lohn­kosten­modell. Je nach Betriebs­größe beträgt der Umfang der finanziellen Förderung zwischen 15% und 100%.

Fördervoraussetzungen

  • Der Umfang der Weiterbildung beträgt mehr als 120 Unterrichts­einheiten.
  • Die Weiterbildung muss zukunfts­gerichtete Qualifikationen vermitteln (vorhandene Kenntisse müssen erweitert bzw. völlig neue hinzugewonnen werden).
  • Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Zertifizierter Bildungsträger.

Wie erhalte ich Förderungen gem. Qualifizierungschancengesetz?

Wir besprechen zunächst alle Details Ihrer Umschu­lung oder Weiter­bildung, damit Sie gut auf die Antrag­stellung beim Kosten­träger vorbe­reitet sind.

Wurde ein Weiter­bildungs­bedarf fest­gestellt, erfolgt die Bean­tragung direkt durch den Arbeit­geber bei der zustän­digen Agentur für Arbeit.

Sobald Sie Ihren Bildungs­gutschein und alle Förder­unter­lagen vom Kosten­träger erhalten haben, füllen wir diese für Sie aus.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

  1. Meisterbafög
    Erfahren Sie, wie Sie mit dem Aufstiegs-BAföG Ihre Meisterfortbildung finanzieren.
  2. Berufsförderungsdienst Bundeswehr
    Zivilberuf erlernen - Der BFD fördert Ihre Umschulung oder Weiterbildung nach Ausscheiden aus der aktiven Dienstzeit.
  3. Förderung Bildungsgutschein
    Unsere Umschulungen und Weiterbildungen sind AZAV zertifiziert und werden durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit gefördert.
  4. Förderung Bildungsurlaub
    Erfahren Sie, wer Anspruch auf Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) hat und wie sie zu bekommen ist.
  5. bis zu 2.500 EUR Prämie sichern
    Sichern Sie sich 1500 € Weiterbildungsprämie für Ihre bestandene Umschulungsprüfung.
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