Förderung BFD
Haben Sie gedient?

Der BFD fördert die Ausbildung für ehemalige Soldaten auf Zeit (SaZ).

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Noch aktive sowie ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) beim Übergang in einen Zivilberuf zu unterstützen, ist die Aufgabe des Berufsförderungsdienstes (BFD) der Bundeswehr.

Was muss ich wissen?

Bis zu 7 Jahre nach Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst können Sie vielfältige Unter­stützungs­leis­tungen der Bundes­wehr in Anspruch nehmen. Neben Leistungen zum Lebens­unterhalt oder Bewerbungs­aktivitäten, spielt die Finan­zierung Ihrer Umschulung oder Weiter­bildung hier eine große Rolle. Der Leistungs­umfang richtet sich unter anderem nach Ihrer Dienst­zeit.

Welche konkreten Möglich­keiten und indivi­duellen Voraus­setzungen bestehen, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wie erhalte ich Förderungen des BFD?

Wir besprechen zunächst alle Details zu Ihrem Ausbil­dungs­weg sowie die Förder­kriterien. Im Nachgang erhalten Sie von uns alle Kurs­unter­lagen, die Sie für die Antrag­stellung benötigen.

Die Förderung zur Einglie­derung in den Zivilberuf beantragen Sie direkt bei Ihrem regional zuständigen Berufs­förderungs­dienst (Karriere­center der Bundes­wehr).

Sobald Sie bzw. wir alle Förder­unterlagen vom Kosten­träger erhalten haben, füllen wir diese im Rahmen des Schulungs­vertrages für Sie aus.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

  1. Meisterbafög
    Erfahren Sie, wie Sie mit dem Aufstiegs-BAföG Ihre Meisterfortbildung finanzieren.
  2. Qualifizierungschancengesetz
    Das Qualifizierungs­chancengesetz gibt auch Beschäftigten die Chance, sich weiterzubilden.
  3. Förderung Bildungsgutschein
    Unsere Umschulungen und Weiterbildungen sind AZAV zertifiziert und werden durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit gefördert.
  4. Förderung Bildungsurlaub
    Erfahren Sie, wer Anspruch auf Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) hat und wie sie zu bekommen ist.
  5. bis zu 2.500 EUR Prämie sichern
    Sichern Sie sich 1500 € Weiterbildungsprämie für Ihre bestandene Umschulungsprüfung.
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