Fachkraft für Schutz und Sicherheit (inkl. Rettungssanitäter)

Umschulung

Die Umschulung ist eine verkürzte Berufs­ausbildung und schließt mit einem aner­kannten Berufs­abschluss ab. Voraus­setzung hierfür ist ein bereits vorhan­dener Abschluss oder Gründe, die eine Erst­ausbildung unmöglich machen.

Weitere Infos

Beginn:
24.06.2024   Noch Plätze frei!
Dauer:
24 Monate inkl. Praktikum
Form:
Vollzeit
Zeiten:
Mo-Di 8-16 | Mi-Do 8-15 | Fr 8-13
Prüfung:
Kammerprüfung

Die Kammerprüfung ist eine externe Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen wird. Das Prüfungszeugnis ist somit ein öffentlich anerkannter Leistungsnachweis.

Abschluss:
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)

In einem Satz

Ausge­bil­dete Fach­kräfte für Schutz und Sicher­heit verfü­gen über alle Kom­pe­ten­zen, die zur Gewähr­leis­tung von Sicher­heit und Ord­nung not­wen­dig sind und können die Team- oder Ein­satz­leitung sowohl in priva­ten als auch öffent­lichen Be­rei­chen über­neh­men. Sie planen und koor­dinieren Sicher­heits­ein­sätze in allen Ein­zel­pro­zessen und bewer­ten bzw. doku­men­tieren im Nachgang den Ver­lauf.

Weiterführende Infos

Inhalte

Die Inhalte der Ausbildung richten sich nach dem Rahmenlehrplan sowie die Verordnung der Berufsausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Die Ausbildungsinhalte werden in Lernfeldern bearbeitet und enthalten folgende Themenschwerpunkte:

  • IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
  • Rechtsgrundlagen (öffentliches und privates Recht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Dienstkunde)
  • Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutz
  • Allgemeiner Brandschutz
  • Erste Hilfe / Sanitätsausbildung
  • Brandschutzhelfer
     
  • Sicherheitstechnik
  • Geld- und Werttransport
  • Psychologie/Einsatzpsychologie
  • Krisenmanagement/Notfallmanagement
  • Kontrolldienst im ÖPNV
     
  • Bedrohungslagen
  • Waffenlose Selbstverteidigung
  • Waffen- und Schießausbildung u. a. (einsatzbezogen, zielführend, Komplexausbildungen)
  • Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
     
  • Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen
  • Organisation von Geschäftsprozessen
  • Recht in der Sicherheitswirtschaft
  • Dienstkunde
  • EDV-Grundlagen
  • Marketing
  • Englisch für Sicherheitskräfte
     
  • Rettungssanitäter/Rettungshelfer gem. RDG
    Rechtsgrundlagen
    Berufskunde
    Grundlagen der Anatomie und Physiologie
    Krankheitslehre
    Hygienelehre
    Beurteilung von Kranken und Verletzten
    Grundlagen der allgemeinen Notfallmedizin
    spezielle Notfallmedizin
    Organisation und Einsatztaktik
    Maßnahmen der Ersten Hilfe
    erweiterte medizinische Maßnahmen
    Einführung in das Klinikpraktikum
    Fallpraktische Übungen
    Prüfungsvorbereitung
    Prüfung zum Rettungshelfer/Rettungssanitäter
  • Prüfungsvorbereitung
  • IHK-Berufsabschlussprüfung

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • mehrjährige Berufserfahrung oder
  • mehrjährige Bundeswehrdienstzeit

sowie

  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Eignung gemäß Waffengesetz
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Schichtfähigkeit und -bereitschaft
  • körperliche Eignung
  • gültige Tetanus und Hepatitis A+B-Impfung
  • Nachweis über vollständige Coronaschutzimpfung oder Genesung oder
  • ärztlicher Nachweis, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist
  • ärztliches Attest über die körperliche Eignung für eine Tätigkeit als Rettungssanitäter

Praktikum

Sie absolvieren 2 Praktika (1 Praktikum im Sicherheitsgewerbe, 1 Praktikum im Rettungsdienst - davon je 4 Wochen Klinik und Lehrrettungswache)

Fördermöglichkeiten

  • Bildungsgutschein

    Mit einem Bildungsgutschein fördert das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit u.a. Personen, die arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

    Weitere Infos

  • Berufliche Rehabilitation (DRV)

    Die Deutsche Rentenversicherung vergibt verschiedene Förderleistungen für Personen, die gesundheitlich eingeschränkt waren oder sind und nicht im alten Beruf arbeiten können.

    Weitere Infos

  • Qualifizierungschancengesetz

    Eine geförderte Weiterbildung trotz Beschäftigung ist unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Qualifizierungschancengesetz möglich. Hier beantragt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit die Förderleistung und stellt den Arbeitnehmer für den Theorieunterricht frei.

    Weitere Infos

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

    Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr fördert ausscheidende Soldaten (SaZ) beim Übergang in einen Zivilberuf. Üblicherweise werden die kompletten Lehrgangsgebühren übernommen.

    Weitere Infos

  • Weiterbildungsgeld

    Das monatliche Weiterbildungsgeld (150 EUR) bzw. den Bürgergeld-Bonus (75 EUR) gibt es ab 01.07.2023 für Personen, die Bürgergeld beziehen und eine Umschulung oder Weiterbildung absolvieren.

    Weitere Infos

  • Weiterbildungsprämie

    Das Beste zum Schluss gibt es mit der Weiterbildungsprämie. Diese erhalten Umzuschulende für die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und wird vom zuständigen Jobcenter/Agentur für Arbeit gutgeschrieben.

    Weitere Infos

Wir beraten Sie gerne

Zusatzleistungen

  • Jobvermittlung für Absolventen

    Die AGSM vermittelt Absolventen bei Bedarf an Arbeitgeber innerhalb des Kooperationsnetzwerks.

    Weitere Infos

Zielgruppe

  • Berufseinsteiger ohne Berufsabschluss mit anderen anerkannten Voraussetzungen oder
  • Interessenten mit Berufsabschluss, die sich beruflich neu-/ umorientieren möchten oder mit mehrjähriger Bundeswehrdienstzeit oder
  • Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe ohne anerkannten Abschluss, die eine berufliche Weiterentwicklung anstreben oder
  • Studienabbrecher.

Gemeinsam ans Ziel

In einem ausführlichen Bera­tungs­gespräch erfah­ren Sie alles über Ihr gewünsch­tes Ausbil­dungs­ziel, wir besprechen die Rahmen­bedin­gungen und beant­worten all Ihre Fragen. Selbst­verständ­lich erhal­ten Sie von uns schrift­liches Informations­material zum Kurs (ggf. Material­bedarf, Schul­infos) sowie alle für eine Kosten­förderung notwen­digen Unter­lagen.

Während Ihres Lehr­gangs steht Ihnen immer ein An­sprech­partner zur Seite - bis zu dem Tag, an dem Sie Ihr Zertifikat in den Händen halten.

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