Waffensachkunde gem. §7 WaffG

Weiterbildung

Mit einer Weiterbildung erwerben Sie auf kurzem Weg neue Fachkompetenzen, die als Einstellungs- oder Aufstiegskriterium relevant sein können.

Weitere Infos

Beginn:
24.06.2024   Noch Plätze frei!   Auch bei Kurzarbeit möglich
Dauer:
5 Tage
Form:
Vollzeit
Zeiten:
Mo-Di 8-16 | Mi-Do 8-15 | Fr 8-13
Prüfung:
Staatliche Prüfung

Staatliche Prüfungen werden durch staatlich zugelassene Bildungseirichtungen (z.B. Berufsfachschulen) abgenommen und beziehen sich in der Regel auf schulische und berufliche Abschlüsse.

Abschluss:
Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
Maßnahme-Nr.:
962/277/2022

Verwaltungsinterne Ordnungsnummer der Agentur für Arbeit / Jobcenter für zertifizierte Bildungsmaßnahmen.

In einem Satz

Mit dem Nachweis einer Waffen­sach­kunde­aus­bildung gem. §7 WaffG wird das Recht erworben, Waffen im Rah­men einer Tätig­keit im Sicher­heits­dienst zu besitzen und beizuführen.

Weiterführende Infos

Inhalte

In dieser Zusatzqualifikation werden folgende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt:

Theoretische Ausbildung

  • Waffengesetz und Rechtsgrundlagen
  • Erwerben von Waffen
  • Führen von Waffen
  • Einsatz von Waffen und Munition

Praktische Ausbildung

  • Schießen mit unterschiedlichen Waffenarten und Modellen

Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG

  • schriftlicher Prüfungsteil
  • mündlicher Prüfungsteil
  • praktischer Prüfungsteil

Voraussetzungen

  • Unterrichtung nach § 34a oder höherwertige Qualifikationen
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Eignung gemäß Waffengesetz
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Schichtfähigkeit und -bereitschaft

Fördermöglichkeiten

  • Bildungsgutschein

    Mit einem Bildungsgutschein fördert das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit u.a. Personen, die arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

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  • Berufliche Rehabilitation (DRV)

    Die Deutsche Rentenversicherung vergibt verschiedene Förderleistungen für Personen, die gesundheitlich eingeschränkt waren oder sind und nicht im alten Beruf arbeiten können.

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  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

    Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr fördert ausscheidende Soldaten (SaZ) beim Übergang in einen Zivilberuf. Üblicherweise werden die kompletten Lehrgangsgebühren übernommen.

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  • Weiterbildungsgeld

    Das monatliche Weiterbildungsgeld (150 EUR) bzw. den Bürgergeld-Bonus (75 EUR) gibt es ab 01.07.2023 für Personen, die Bürgergeld beziehen und eine Umschulung oder Weiterbildung absolvieren.

    Weitere Infos

Wir beraten Sie gerne

Zusatzleistungen

  • Jobvermittlung für Absolventen

    Die AGSM vermittelt Absolventen bei Bedarf an Arbeitgeber innerhalb des Kooperationsnetzwerks.

    Weitere Infos

  • Frei wählbare Zusatzmodule

    Ergänzen Sie Ihre Grundausbildung mit verschiedenen Spezialisierungen.

    Weitere Infos

Zielgruppe

Sie sind bereits im Sicherheitsbereich tätig und benötigen die Waffensachkunde für Ihren Einsatz

  • im Geld- und Werttransport,
  • im Personen- und Begleitschutz,
  • im Objektschutz,
  • für den Schutz systemrelevanter Infrastruktur,
  • für militärische Anlagen,
  • für Regierungskomplex,
  • in anderen bewaffneten Sicherheitsdienstleistungen.

Oder Sie streben als Privatperson den Erwerb eines Waffenscheins an.

Gemeinsam ans Ziel

In einem ausführlichen Bera­tungs­gespräch erfah­ren Sie alles über Ihr gewünsch­tes Ausbil­dungs­ziel, wir besprechen die Rahmen­bedin­gungen und beant­worten all Ihre Fragen. Selbst­verständ­lich erhal­ten Sie von uns schrift­liches Informations­material zum Kurs (ggf. Material­bedarf, Schul­infos) sowie alle für eine Kosten­förderung notwen­digen Unter­lagen.

Während Ihres Lehr­gangs steht Ihnen immer ein An­sprech­partner zur Seite - bis zu dem Tag, an dem Sie Ihr Zertifikat in den Händen halten.

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