Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IHK) in Berlin

Diese 16-monatige Umschulungsmaßnahme mit IHK-Berufsabschluss, integrierter IHK-Sachkundeprüfung gem, § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO, Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG, 2 Praktika und weiteren Fachmodulen ist AZAV-zertifiziert und zugelassen.

Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Währenddessen die Erstausbildung im dualen Berufsausbildungssystem 2 Jahre dauert, können Sie diesen Berufsabschluss in einer 16-monatigen Umschulungsmaßnahme erlangen. 

AUFGABEN UND EINSATZMÖGLICHKEITEN

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit werden in der privaten Sicherheit z. B.

  • in Betrieben des Objekt-, Werte- und Personenschutzes,
  • in Flughafenbetrieben,
  • in Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen und Verkehrseinrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs
  • in operativen Sicherheitsdienstleistungsbereichen (mit und ohne Bewaffnung)
  • in der Sicherheitsberatung und -schulung

eingesetzt.

Zu ihren Aufgaben gehören Personen, Objekte und Werte zu schützen, die Überprüfung der Einhaltung von objektbezogenen Sicherheitsvorschriften, wie z. B. Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ebenso beinhaltet das auch Maßnahmen für den Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ein bedeutsames Aufgabengebiet der Servicekräfte für Schutz und Sicherheit stellen auch die Präventiv- und Gefahrenabwehrmaßnahmen im privaten sowie öffentlichen Bereich dar. Weiterhin führen sie Sicherheitskontrollen auf Flughäfen, Bahnhöfen, Eisenbahn- oder U-Bahnzügen durch. 

Abschluss

Das Ergebnis dieser Umschulungsmaßnahme ist, sich in 16 Monaten die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Erwerb des Berufsabschlusses "Servicekraft für Schutz und Sicherheit" und der integrierten Fachmodule für zukünftige Einsatzmöglichkeiten in qualifizierten Bereichen der privaten Sicherheitswirtschaft anzueignen. Nach erfolgreichem Abschluss zur "Servicekraft für Schutz und Sicherheit" kann die Ausbildung im Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" nach den Vorschriften des 3 Ausbildungsjahres fortgesetzt werden.

Zielgruppe

Die Umschulung ist geeignet für 

  • Berufseinsteiger ohne Berufsabschluss mit anderen anerkannten Voraussetzungen oder
  • Interessenten mit Berufsabschluss, die sich beruflich neu-/ umorientieren möchten oder mit mehrjähriger Bundeswehrdienstzeit oder
  • Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe ohne anerkannten Abschluss, die eine berufliche Weiterentwicklung anstreben
  • Interessierte Menschen mit Migrationshintergrund (unter Beachtung der anerkannten Voraussetzungen)

Inhalte

1. Fachmodule der Berufsausbildung gem. Rahmenplan

  •  LF 1: Den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren
  • LF 2: Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren
  • LF 3: Bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken
  • LF 4: Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen
  • LF 5: Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten
  • LF 6: Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren
  • LF 7: Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden
  • LF 8: Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen

2. IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO

3. Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG

4. EDV-Grundlagen

5. Erste Hilfe/ Sanitätsausbildung 

6. Englisch für Sicherheitskräfte

7. 2 Praktika (5 Monate)

8. Prüfungsvorbereitung

9. IHK-Berufsabschlussprüfung zur „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“

Zugangsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • mehrjährige Berufserfahrung oder
  • ohne Berufsabschluss andere anerkannte Voraussetzungen oder
  • mehrjährige Bundeswehrdienstzeit
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Eignung gemäß Waffengesetz
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Schichtfähigkeit und -Bereitschaft
  • gute deutsche Sprachkenntnisse
  • körperliche Eignung

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Abschluss / Zertifikat

  • IHK-Berufsabschluss "Servicekraft für Schutz und Sicherheit"
  • IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO
  • Staatliche Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
  • Anerkannter Nachweis Erste-Hilfe-Kurs 
  • Zeugnis der AGSM

Unterrichtszeiten

Montag - Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch - Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Arbeitsvermittlung

Alle unsere Absolventen können nach Abschluss des Kurses kostenfrei die Arbeitsvermittlung der AGSM nutzen. Gerne sind wir Ihnen bei der Arbeitssuche behilflich. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen Inhalten. Fordern Sie dazu noch heute Ihr kostenloses Informationsmaterial an oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch!

 

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