Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)

Aufstiegsfortbildung

Eine Aufstiegsfortbildung ist eine berufliche Fortbildung, die in der Regel auf einen vorhan­denen Berufs­abschluss oder einschlägige Berufs­erfahrung aufbaut.

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Beginn:
09.12.2024   +1 weiterer Termin   Noch Plätze frei!
Dauer:
12-24 Monate berufsbegleitend
Form:
Teilzeit
Zeiten:
individuell
Prüfung:
Kammerprüfung

Die Kammerprüfung ist eine externe Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen wird. Das Prüfungszeugnis ist somit ein öffentlich anerkannter Leistungsnachweis.

Abschluss:
Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)

In einem Satz

Mit dem höchsten nichtaka­demischen Bildungs­abschluss der Sicher­heits­branche planen, entwickeln und steuern geprüfte Meister für Schutz und Sicher­heit sicher­heits­relevante Prozesse sowie die Infra­struktur für Unter­nehmen und Projekte auf allen Ebenen des öffent­lichen und privaten Lebens. Der Vorbereitungskurs kann in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.

Weiterführende Infos

Inhalte

Die Meisterqualifikation mit gehobenem IHK-Berufsabschluss auf DQR/EQR-Niveau: 6 ist eine förderfähige Weiterbildung, die, modular aufgebaut, sowohl berufs­begleitend als auch in Vollzeit absolviert werden kann.

Mit der erfolgreichen Prüfung zum geprüften Meister / zur geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit erwerben Sie die Befähigung, organisatorische und personelle Aufgaben­stellungen in leitender Funktion in privaten und öffentlichen Unternehmen zu übernehmen.

Sie werden in der Lage sein, fachliche Prozesse eigen­verant­wortlich zu steuern, zu bearbeiten und auszuwerten, sich flexibel auf veränderliche Strukturen der Arbeits­organisation, der Personal­führung und -entwicklung einzustellen und den technisch-organisa­torischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.

Sind Sie berufstätig, bietet sich eine Durchführung in Teilzeit an, denn hierbei absolvieren Sie die Module entsprechend Ihrer individuellen Möglichkeiten. Der zu absolvierende Zeitrahmen wird dabei nach vorheriger Prüfung Ihrer Voraussetzungen sowie Ihrer zeitlichen Ressourcen festgelegt und kann über 12 bis 24 Monate erfolgen.

Für die AEVO-Ausbildereignungsprüfung gibt es eine gesonderte Ausbildungsabfolge.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Ausbildung zum Ausbilder

Schutz und Sicherheit

  • Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtung
  • Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
  • Kommunikations- und Informationstechnik
  • Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

Organisation

  • Kostenwesen
  • Recht
  • Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Führung und Personal

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an den Prüfungen benötigen Sie vor Beginn der Fortbildung:

  • Einen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung. Dieser ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen (AEVO) und kann während der Fortbildung bei uns erworben werden.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft IHK.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. Das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
  3. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben.
  4. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Fördermöglichkeiten

  • Bildungsgutschein

    Mit einem Bildungsgutschein fördert das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit u.a. Personen, die arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

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  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

    Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr fördert ausscheidende Soldaten (SaZ) beim Übergang in einen Zivilberuf. Üblicherweise werden die kompletten Lehrgangsgebühren übernommen.

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  • Weiterbildungsgeld

    Das monatliche Weiterbildungsgeld (150 EUR) bzw. den Bürgergeld-Bonus (75 EUR) gibt es ab 01.07.2023 für Personen, die Bürgergeld beziehen und eine Umschulung oder Weiterbildung absolvieren.

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  • Aufstiegs-BAföG

    Mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren Sie Ihre Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister) und bekommen 50% bis 75% der Lehrgangskosten erstattet.

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  • Bildungszeit

    Bildungszeit (Bildungsurlaub) dient u.a. der beruflichen Arbeitnehmerweiterbildung. Zur Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungen haben Beschäftigte demnach einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.

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Wir beraten Sie gerne

Zusatzleistungen

  • Jobvermittlung für Absolventen

    Die AGSM vermittelt Absolventen bei Bedarf an Arbeitgeber innerhalb des Kooperationsnetzwerks.

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Zielgruppe

Sie interessieren sich für übergeordnete Positionen im mittleren und gehobenen Management mit besonderen Anforderungen und verfügen über einschlägige Kenntnisse, Fertigkeiten und Berufserfahrung in der Sicherheitsbranche.

Gemeinsam ans Ziel

In einem ausführlichen Bera­tungs­gespräch erfah­ren Sie alles über Ihr gewünsch­tes Ausbil­dungs­ziel, wir besprechen die Rahmen­bedin­gungen und beant­worten all Ihre Fragen. Selbst­verständ­lich erhal­ten Sie von uns schrift­liches Informations­material zum Kurs (ggf. Material­bedarf, Schul­infos) sowie alle für eine Kosten­förderung notwen­digen Unter­lagen.

Während Ihres Lehrgangs steht Ihnen jederzeit ein Ansprechpartner zur Seite - bis zu dem Tag, an dem Sie Ihr Zertifikat in den Händen halten.

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