Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Aufstiegsfortbildung

Eine Aufstiegsfortbildung ist eine berufliche Fortbildung, die in der Regel auf einen vorhan­denen Berufs­abschluss oder einschlägige Berufs­erfahrung aufbaut.

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Beginn:
22.04.2024   +1 weiterer Termin   Noch Plätze frei!   Auch bei Kurzarbeit möglich
Dauer:
6 Wochen
Form:
Vollzeit
Zeiten:
Mo-Di 8-16 | Mi-Do 8-15 | Fr 8-13
Prüfung:
Kammerprüfung

Die Kammerprüfung ist eine externe Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen wird. Das Prüfungszeugnis ist somit ein öffentlich anerkannter Leistungsnachweis.

Abschluss:
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Was bringt mir der Kurs?

Mit der IHK-Fortbildungsprüfung "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" wird ein anerkannter Abschluss für die Tätigkeit einer Fachkraft in gewerblichen Sicherheits­unternehmen und betrieblichen Sicherheits­einrichtungen erworben. Der Vorbereitungskurs kann in Vollzeit oder Teilzeit (berufsbegleitend) absolviert werden.

Weiterführende Infos

Inhalte

1. Handlungsbereich I „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln

  • Rechtskunde
    • Rechtliche Bestimmungen/Grundlagen: StGB, StPO, BGB
    • Struktur der Rechtsordnung
    • Datenschutz
    • Umweltschutz
    • Betriebsverfassungs-, Arbeits- und Waffenrecht
    • Bundesdatenschutzgesetz
  • Dienstkunde
    • Aufgabenwahrnehmung und Handeln in besonderen Situationen
    • Grundsätze der Eigensicherung

2. Handlungsbereich II „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

  • Gefahrenabwehr durch Brandschutz- und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
  • Kontrolle und Überwachung von Einrichtungen des Brandschutzes sowie der Einhaltung von Brandschutzvorschriften
  • Durchführung von Alarmierungsaufgaben und Mitwirkung bei Räumungen, Evakuierungen sowie anderen Maßnahmen der Gegenabwehr
  • Gefahrenabwehr durch Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten und Mitwirkung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
  • Nutzen technischer Einsatzmittel und überwachen baulicher, mechanischer und elektronischer Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
  • Nutzen von Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsmitteln
  • Einsetzen von Löschmitteln und Feuerlöschgeräten
  • Brandklassen
  • Funktionen von Feuerlöschanlagen

3. Handlungsbereich III „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“

  • Situationsbeurteilung und -bewältigung
  • Grundlagen menschlichen Verhaltens
  • Die Wirkung der eigenen Personen
  • Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten Anderen und Ableitung geeigneter Verhaltensmuster
  • Techniken zur Konfliktvorbeugung und Deeskalation
  • Möglichkeiten der Kommunikation
  • Kommunikationsformen und -mittel
  • Situationsbezogene Kommunikation
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Anforderungen an einen qualitätsorientierten Sicherheitsservice
  • Zusammenhänge von Sicherheits- und Serviceverhalten
  • Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle

Voraussetzungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  • eine 5-jährige Berufspraxis, davon mindestens 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft oder
  • wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
  • Erste-Hilfe-Nachweis, nicht älter als 24 Monate
  • Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Schichtfähigkeit und -bereitschaft
  • körperliche Eignung

Fördermöglichkeiten

  • Bildungsgutschein

    Mit einem Bildungsgutschein fördert das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit u.a. Personen, die arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

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  • Berufliche Rehabilitation (DRV)

    Die Deutsche Rentenversicherung vergibt verschiedene Förderleistungen für Personen, die gesundheitlich eingeschränkt waren oder sind und nicht im alten Beruf arbeiten können.

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  • Qualifizierungschancengesetz

    Eine geförderte Weiterbildung trotz Beschäftigung ist unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Qualifizierungschancengesetz möglich. Hier beantragt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit die Förderleistung und stellt den Arbeitnehmer für den Theorieunterricht frei.

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  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

    Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr fördert ausscheidende Soldaten (SaZ) beim Übergang in einen Zivilberuf. Üblicherweise werden die kompletten Lehrgangsgebühren übernommen.

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  • Weiterbildungsgeld

    Das monatliche Weiterbildungsgeld (150 EUR) bzw. den Bürgergeld-Bonus (75 EUR) gibt es ab 01.07.2023 für Personen, die Bürgergeld beziehen und eine Umschulung oder Weiterbildung absolvieren.

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Wir beraten Sie gerne

Zusatzleistungen

  • Jobvermittlung für Absolventen

    Die AGSM vermittelt Absolventen bei Bedarf an Arbeitgeber innerhalb des Kooperationsnetzwerks.

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  • Frei wählbare Zusatzmodule

    Ergänzen Sie Ihre Grundausbildung mit verschiedenen Spezialisierungen.

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Zielgruppe

  • Berufseinsteiger ohne Berufsabschluss mit anderen anerkannten Voraussetzungen oder
  • Interessenten mit Berufsabschluss, die sich beruflich neu-/ umorientieren möchten oder mit mehrjähriger Bundeswehrdienstzeit oder
  • Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe ohne anerkannten Abschluss, die eine berufliche Weiterentwicklung anstreben oder
  • Studienabbrecher.

Gemeinsam ans Ziel

In einem ausführlichen Bera­tungs­gespräch erfah­ren Sie alles über Ihr gewünsch­tes Ausbil­dungs­ziel, wir besprechen die Rahmen­bedin­gungen und beant­worten all Ihre Fragen. Selbst­verständ­lich erhal­ten Sie von uns schrift­liches Informations­material zum Kurs  (ggf. Material­bedarf, Schul­infos) sowie alle für eine Kosten­förderung notwen­digen Unter­lagen.

Während Ihres Lehr­gangs steht Ihnen immer ein An­sprech­partner zur Seite - bis zu dem Tag, an dem Sie Ihr Zertifikat in den Händen halten.

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